FAMILIENKARTE
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Eltern + 1 Kind | Elternteil + 1 Kind | jedes weitere Kind | ||
bis 12.00 Uhr | 122,00 | 75,00 | 25,50 | ||
ab 12.00 Uhr | 108,50 | 66,00 | 22,00 | ||
ab 12.30 Uhr | 107,50 | 65,50 | 22,00 | ||
ab 13.00 Uhr | 105,50 | 63,50 | 22,00 | ||
ab 13.30 Uhr | 98,00 | 59,50 | 22,00 | ||
ab 14.00 Uhr | 92,00 | 56,00 | 20,50 |
Die Familienzusammengehörigkeit muss nachgewiesen werden.
Es müssen die Ausweise (amtlicher Lichbildausweis) aller Kinder sowie die Ausweise der Eltern vorgelegt werden.
Tarife/Saisonzeiten/Bestimmungen: Änderungen möglich! (Vorläufiger Stand per 31.08.2024)
Den hier angeführten Preisen liegt eine Kalkulation mit Stand August 2024 zugrunde. Tatsächlich kann jedoch die weitere Entwicklung der für diese Kalkulation maßgeblichen Faktoren (zB Energiekosten, Inflation etc.) zum momentanen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Daher kann es unter Umständen notwendig werden, die Preise bei entsprechenden Entwicklungen neu zu kalkulieren. Wir müssen uns daher vorbehalten, dass die Skipasspreise zu einem späteren Zeitpunkt, natürlich jedenfalls vor dem Kauf eines Skipasses, angepasst werden. Jedenfalls ist dann der zu diesem (späteren) Zeitpunkt verlautbarte Preis zu entrichten. Wir bitten im Übrigen um Beachtung unserer AGB unter www.sonnenkopf.com.
Die Tarifbedingungen, Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrags. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Die Mitglieder von „SKI ARLBERG" betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb eines Fahrausweises für die Skigebiete der „SKI ARLBERG" berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von „SKI ARLBERG" umfassten Skigebiete. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zustande, deren Anlagen sowie Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt. Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaften von „SKI ARLBERG" besteht nicht.Allgemeine Tarifbestimmungen